Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1491
BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88 (https://dejure.org/1988,1491)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 4 B 88.88 (https://dejure.org/1988,1491)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 (https://dejure.org/1988,1491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Satteldach - Hausmeisterwohnung - Ausbau - Begünstigung - Erleichterte Zulässigkeit - Erweiterung eines Wohnhauses - Bisheriger Eigentümer - Familie - Bewohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie" i.S. von § 35 Abs. 4 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 355
  • DÖV 1989, 723
  • BauR 1988, 698
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88
    Daß zur Familie des Eigentümers auch Angehörige seines Ehepartners gehören, versteht sich ebenfalls bereits nach allgemeinem Sprachgebrauch von selbst und wird in § 8 Abs. 2 II. WoBauG ausdrücklich festgelegt (s. dazu das Urteil des Senats vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 ).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88
    Da das angefochtene Urteil bereits mit dieser Begründung durchsteht, braucht auf die weiteren Beschwerdegründe nicht eingegangen zu werden; denn bei einem Urteil, das, wie hier, auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nicht zugelassen werden, wenn nicht hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht worden ist (BVerwG, st. Rspr., z.B. Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53).
  • BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 191.87

    Grenzen der Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 BauGB bei privilegierten

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88
    Das Berufungsgericht legt zutreffend dar, daß diese Regelung wegen ihres Ausnahmecharakters grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerwG, Beschluß vom 29. September 1987 - BVerwG 4 B 191.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 240).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend darauf hingewiesen, daß § 35 Abs. 4 BauGB als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerwG, Beschluß vom 4. September 1987 - BVerwG 4 CB 34.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 239 - BRS 47 Nr. 83, zu Nr. 3; Beschluß vom 29. September 1987 - BVerwG 4 B 191.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 240 - NVwZ 1988, 357 , zu Nr. 1; Beschluß vom 31. Mai 1988 - BVerwG 4 B 88.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 249 - NVwZ 1989, 355 , zu Nr. 5).
  • VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02

    Außenbereich; bauliche Erweiterung; Angemessenheit; Beseitigung

    Für die Beurteilung der Angemessenheit einer baulichen Erweiterung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB kommt es auf die objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse an, wobei es nahe liegt, sich an den Werten zu orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten gelten (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - BVerwG 4 B 88/88 - BauR 1988, 698).

    Es liege insoweit nahe - so das Bundesverwaltungsgericht - sich an den Zahl zu orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten gälten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - BVerwG 4 B 88/88 -, NVwZ 1989, 355 = BauR 1988, 698 = DÖV 1989, 723).

    Im Übrigen verweist der Senat - ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme - beispielhaft auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1988 - BVerwG 4 B 88/88 - (a.a.O.) und vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - (BVerwGE 106, 228 = NVwZ 1998, 842 = DÖV 1998, 600 = BauR 1998, 760), die sich zu der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage verhalten, ohne dass aus dem Vorbringen des Klägers in der Antragsschrift ein weiterer Klärungsbedarf erkennbar würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 22 A 1004/01

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die beabsichtigte

    Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 --.

    BRS 48 Nr. 77-.

  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 1 ZB 23.1548

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Aufstockung eines im Außenbereich

    Dabei kommt es nicht auf die selbst bestimmten Bedürfnisse der Bewohner an, weil dies mit dem Grundsatz einer größtmöglichen Schonung des Außenbereichs offensichtlich nicht vereinbar wäre (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.1988 - 4 B 88.88 - NVwZ 1989, 355).

    Die Erweiterung ist von der Regelung weiterhin nur erfasst, wenn das Wohnhaus vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie bewohnt wurde bzw. wird (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.1988 a.a.O.; Söfker in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 150, 159 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 26.18

    Baurechtliche Bewertung des Anbaus eines Arbeitszimmers; Erleichterung einer an

    In der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 und Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 249) ist geklärt, dass es hierbei nicht auf die selbst bestimmten Bedürfnisse der Bewohner ankommt, weil dies mit dem Grundsatz einer größtmöglichen Schonung des Außenbereichs offensichtlich nicht vereinbar wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16. April 2008 - 4 B 24.08 - ZfBR 2008, 593 = juris Rn. 6).

    Der Senat (Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 - a.a.O.) hat es in diesem Zusammenhang gebilligt, dass sich die Tatsachengerichte an den Zahlen orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) für förderungswürdige Bauten gelten; diese könnten "Anhaltspunkte" für die Angemessenheit liefern.

  • BVerwG, 10.11.2010 - 4 B 45.10

    Verfestigung einer Splittersiedlung

    Soweit es dies mit der Begründung verneint hat, die Erweiterung des Wohnhauses sei nicht angemessen, hat es sich Rechtssätze aus dem Beschluss des Senats vom 31. Mai 1988 - BVerwG 4 B 88.88 - (BRS 48 Nr. 77) zu eigen gemacht (UA S. 17 f.), die mit den von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtssätzen aus dem Urteil vom 23. Januar 1981 (a.a.O.) übereinstimmen.
  • VG Düsseldorf, 31.08.2023 - 9 K 4933/21

    Verlust eines alten Bebauungsplans

    Da die Tatbestandsvoraussetzung der Angemessenheit der Erweiterung wie bei allen Fallgruppen des § 35 Abs. 4 BauGB dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs unterliegt und wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 -, juris, Rn. 3, kann eine solche Verdoppelung jedoch allenfalls in seltenen Ausnahmefällen und nur dann zulässig sein, wenn das zu erweiternde Gebäude besonders klein und der Wohnbedarf der Familie des Eigentümers nicht annähernd gedeckt ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - IV C 82.77 -, juris, Rn. 19 und Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteile vom 2. August 1993 - 11 A 1347/91 -, juris, Rn. 33 und vom 3. Februar 1988 - 11 A 1911/87 -, BRS 48 Nr. 76, S. 191 (193 f.).

  • VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Ermessen Angemessenheit einer

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnraumversorgung hinsichtlich einer baulichen Erweiterung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB kommt es auf die objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse an, wobei es die Rechtsprechung bisher als naheliegend angesehen hat, sich an den Werten zu orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten galten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 - in BauR 2003, 594 im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 - in BauR 1988, 698; Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 3 UE 1313/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 10 A 731/07

    Baurechtliche Zulässigkeit des mit dem Ziel der Verdopplung der Wohnfläche

    BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 -, BRS 48 Nr. 77; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1981 - 4 C 82.77 -, BRS 38 Nr. 101, kritisch hierzu etwa Dürr, in: Brügelmann (Hrsg.), BauGB, § 35 Rz 153.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658/17

    Bauvorbescheid; angemessene Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich diese Bewertung an den Werten orientieren, die nach § 39 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten - hier: § 39 Abs. 1 Nr. 1 lit. a II. WoBauG: 130 m² für ein Familienheim mit einer Wohnung - galten (so: BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 -, NVwZ 1989, 355, BauR 1988, 698).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02

    Ersatzbauerrichtung im Außenbereich

  • VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1993 - 11 A 1347/91

    Schwimmhalle im Außenbereich?

  • VG Augsburg, 07.09.2011 - Au 4 K 10.735

    Außenbereich; An- und Umbau einer Käserei zu einem Gebäude mit zwei Wohnungen

  • VGH Bayern, 03.01.1996 - 2 CS 95.3641
  • OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93

    Nachbarschutz; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Reduzierung des Ermessens;

  • VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751

    Zur Zulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Außenbereich (im Geltungsbereich einer

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 L 7125/96

    Wohngebäudeerweiterung; Außenbereich; Baugenehmigung

  • VG München, 29.11.2016 - M 1 K 16.3040

    Erweiterung eines Wohngebäudes

  • VG Düsseldorf, 22.07.2015 - 11 K 5401/14

    Außenbereich ; Balkon ; trennende Wirkung ; Straße ; Hang ; angemessen ;

  • VG Arnsberg, 26.11.2002 - 4 K 110/02

    Bauordnungsrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf positive

  • VG München, 12.05.2022 - M 11 K 19.3569

    Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.1995 - 1 L 116/94

    Angemessenheit; Wohngebäude; Außengebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658.17

    Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht